Hochgeladen von am 15.02.2012

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,815011-6,00.html

Beitrag vom 09.02.2012:

ACTA und IPRED
Noch ist ACTA im EU-Parlament gar nicht richtig angekommen, schon geht es Schlag auf Schlag. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine „Roadmap“ zur Novellierung der Richtlinie zur „Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“ (IPRED) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: das Kapitel zum Internet.

Ende März 2011 hatte die EU-Kommission die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur verschärften Durchsetzung des Urheberrechts im Internet begutachtet und diskutiert. Damit war man allerdings bereits im Juni 2011 weitgehend fertig, denn das nun vorgelegte, aus drei Seiten bestehende „Fahrplan“-Dokument trägt diesen Zeitstempel.

„Kooperation“ als Pflicht
„Um die Wertschöpfungskette der Produktfälscher zu unterbrechen, sind geeignete rechtliche Instrumente zu entwerfen“, heißt es da auf Seite drei, „und die Kooperation zwischen Inhabern geistiger Eigentumsrechte und Übermittlern zu verstärken (zum Beispiel Internetprovider, Spediteure und Auslieferer, Zahlungsdienstleister etc.)“.

Was ist damit gemeint? Nach dem in ACTA vorgegebenen Muster werden dann irgendwelche „Komitees“ bestimmen, was „legale Inhalte“ sind, und die Provider werden auf Zuruf – je nach nationaler Umsetzung – abmahnen müssen, Inhalte sperren oder sonstige Sanktionen ergreifen. All das im Rahmen des Zivilrechts, und nicht etwa, weil ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt.

„Böser Zwilling“
Der Strafrechtszwilling dieser Richtlinie, die nun in diese Richtung „novelliert“ werden soll, IPRED2, war nämlich trotz intensiven Lobbyings und flächendeckenden Desinformationskampagnen im TV nicht durchgegangen. Egal wie oft der Slogan „Raubkopierer sind Verbrecher“ auch wiederholt wurde, durchsetzen ließ sich die Richtlinie im EU-Parlament damit nicht und ward in Folge auf Eis gelegt.

Diese Verpflichtung zur „Kooperation“, die in der technischen Realität bedeutet, dass Provider den Internetverkehr ihrer Kunden von vornherein überwachen müssen, ist ebenso ein Wiedergänger. Durch Festhalten an eben dieser Forderung hatten dieselben Akteure, die jetzt wieder die Fäden ziehen, die Verabschiedung des sogenannten Telekom-Pakets monatelang blockiert.

http://fm4.orf.at/stories/1694349/

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